Xiv. §. 4. Verderbniß in Rom.
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zen erregen und Nothstände herbeiführen, durch welche Denen, die noch
sehen konnten und wollten, die Augen geöffnet wurden über das
sittliche Berderben und die Nothwendigkeit der Umkehr. Es gab
aber zwei Punkte, wo Rom für schmerzliche Wunden und Geschwüre
sehr empfänglich war, die äußere Politik und die innere Ordnung
des Staats. Nach außen hin brauchte Rom freilich vor der Hand
nichts zu fürchten, denn alle unterthänigen oder benachbarten Völker
waren, wenigstens nach dem Osten und Süden hin, verderbter und
entsittlichter, schwächer und elender als die Römer selbst. Auf den
anderen Punkten aber, im Norden und Nordwesten, sollten sie erst
etwas später ihrer Schwäche inne werden. Dagegen im Innersten
des Staats, in Rom's Mauern, brach eine Revolution aus, welche
nicht bloß die vorhandenen Nebel in schmählichster Weise bloßlegte,
sondern auch so betrübte Zustände in ihrem Gefolge hatte, daß von
da an der römische Staat fast ein Jahrhundert hindurch an einem
schleichenden Fieber hinzusiechen schien. Die Noth war, daß keine
Leute mehr da waren, welche den Staat regieren konnten. Der Adel,
d. h. die früheren Patricier, durch die plebejischen Beamtenfamilien
verstärkt, der früher an Weisheit, Kraft und Hoheit einer Reihe von
Königen glich, bestand jetzt aus lauter Sklaven des Eigennutzes,
welche ihre Amtsgewalt, besonders in den Provinzen, nur dazu be-
nutzten, um sich zu bereichern, um ausgedehnte Ländereien als Grund-
besitz zu gewinnen, um sich mit Schaaren von Sklaven und Clienten,
mit unaufhörlichem Wechsel von Genüssen zu umgeben, um jeden
fremden Eindringling (homo novus) aus dem Optimatenkreise fern
zu halten, um das Volk durch Stimmenkauf, glänzende Spiele und
Bestechungen zu gewinnen. Das Volk aber, ehemals ein Muster
von ackerbauender Einfachheit, Nüchternheit, Selbstverleugnung und
Vaterlandsliebe, war jetzt durch das ruhelose Kriegsleben verwildert,
durch die Beute verwöhnt, um sein Erbgut von den Reicheren betro-
gen, ohne höheres Interesse als seine Existenz, ohne Arbeitslust, ohne
Fähigkeit, sich in ärmliche Verhältnisse zu schicken, ohne Fürsprecher
und Berather, ohne Geld, ohne Heerd, eine zuchtlose Masse, die täg-
lich durch Einwanderung aus den italischen Städten neuen Zuwachs
bekam, die durch Aussendung von Colonieen nicht mehr hinlänglich
zerstreut werden konnte, und durch die jetzt seltenen Kriege nicht mehr
wie vormals zu Tausenden aufgerieben wurde. Diese wüste Masse
sollte in ihren Comitien die Entscheidung geben über Gesetze, Beam-
tenwahlen, Kriegführung u. s. w. Sie machte daraus ein einträg-
liches Geschäft, indem sie ihre Stimmen verkaufte. Nur der meist-
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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270 Xvii. §.3. Bedürfniß kriegerischen Vordringens bei den Germanen rc.
eine Gefolgschaft kriegslustiger Mannen um sich zu sammeln und auf
Eroberungen auszuziehen? Wurden ihre Unternehmungen vom Glück
begünstigt, so strömten ihnen bald Tausende zu. Selbständig
herrschten sie in den eroberten Landschaften als ruhmgekrönte Heer-
könige (wie Ariovist jenseits des Rheins), und so lange sie Leute,
Landbesitz und unterworfene Hörige oder auch leibeigne Knechte zu
vertheilen hatten, mehrte sich ihre Macht und ihr Ansehen durch im-
mer neuen Zuzug aus anderen Gemeinden. Kurz, auf Krieg und Er-
oberung war das gestimmte germanische Volksleben eingerichtet, auf
selbständige Kriegsthaten war von Jugend aus der Heranwachsende
Germane hingewiesen. Wie hätte sich ein solches Volk auf die
Länge in bestimmte Grenzen einschließen, hinter Rhein und Donau
sich zurückhalten lassen?
Vor der Hand freilich waren die Römer jenseits der beiden Flüsse
noch zu mächtig, als daß ans dauernde Eroberungen in ihrem Gebiet
zu rechnen war. Wie halfen sich nun die deutschen Heldensöhne, um
dennoch ihr kriegerisches Gelüst zu befriedigen? Sie traten geradezu in
römische Kriegsdienste. Das galt nicht im Mindesten für unehrenhaft
oder gar für Vaterlandsverrath. Ein vaterländisches Gemeingefühl
muß man überhaupt bei den damaligen Germanen nicht voraussetzen.
Sie kannten nur die Treue gegen ihren Heerkönig, ihren Gefolgsfüh-
rer. Wer aber war ein mächtigerer Heerkönig als der römische Im-
perator? Warum sollten sie nicht in seinem Gefolge auf Krieg und
Eroberung ausgehen, wenn unter den eignen Stammgenossen die Gele-
genheit fehlte? Und mit Freuden wurden die deutschen Helden im
römischen Heere ausgenommen, mit Landbesitz versorgt, mit Ehren und
Titeln geschmückt. War doch selbst Armin römischer Ritter! So
lange die römischen Heere diesseits des Rheines standen, war solcher
Uebertritt in römische Dienste desto leichter. Aber auch über den
Rhein und über die Donau hinüber führte der eigne Thatendrang und
die römische Lockung immer zahlreichere Schwärme deutscher Kriegs-
haufen im römischen Solde. Bald waren die römischen Ufer beider Flüsse
und die südwestlichste Ecke Deutschlands zwischen denselben Flüssen, welche
dierömer'ebenfalls gewonnen und seit Trajan (vgl. S. 249) durch Be-
festigungen gesichert hatten, von römisch gewordenen Germanen bevölkert
und mit unablässiger Treue und Tapferkeit gegen die unabhängig ge-
bliebenen Germanen vertheidigt. Aehnlich gestaltete sich dies Verhält-
niß am untern Lauf und nahe am Ausfluß der Donau, wo Trajan
die Geten und Daher (Dacier) unter ihrem König Decebalus be-
zwungen und Dacien (Walachei, Moldau, Siebenbürgen) zur römi-
schen Provinz gemacht hatte. Dort überwog freilich die Masse der
herübergczogenen römischen Colonisten, und die römische Cultur in
ihrer ganzen Ausdehnung ward in dem neueroberten Lande heimisch.
An den übrigen Punkten der Grenzlinie dagegen überwog die germa-
nische Bevölkerung, welche zwar ebenfalls unter dem Einstuß römischer
TM Hauptwörter (50): [T48: [Land Rhein Reich Volk Sachsen Römer Franken Jahr Karl Gallien], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
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ni. §. 3. Das heidnische Kastenwesen. 23
der Weisen und Priester das Uebergewicht. Man nennt ste deshalb
auch wohl Priesterstaaten. Auch Meroe am obern Lauf des Nil war
ein solcher Priesterstaat. In Aegypten aber ist, wenigstens zu der
Zeit, da Israel im Lande wohnt, die Macht der Priesterkaste schon
zu gleichen Theilen gegangen mit der Kriegerkaste. Denn gewaltige
Kämpfe gegen fremde Völker sind eben vorhergegangen, und der Pha-
rao erscheint nicht mehr bloß als der oberste Priester, sondern auch
als der oberste Krieger, der siegreiche Feldherr, der thatenfrohe Ero-
berer, der wohl gar sich selber Tempel bauen und Gottesdienste er-
richten läßt. — Wie nun diese ganze Kasteneinrichtung galt als eine
göttlich gewollte und geheiligte Ordnung, so hatte jede Kaste ihre
besonderen Götter und Gottesdienste; jede umgab sich mit religiöser
Scheu und grenzte sich durch Göttersprüche gegen alles Fremde ab.
Siehe, da mußte wiederum jener fremde hebräische Knecht, aus
einem Stande, dem die allergeringsten und verachtetsten Kasten
Aegyptens angehörten, aus dem Viehhirtenstand, das ganze Getriebe
der einheimischen Kasten durchbrechen. Er trat dem König zur Seite
als Regent des Landes, und der Oberpriester mußte ihm seine Toch-
ter zum Weibe geben. Und dieser Emporkömmling durfte es wagen,
alle ihre wohlbemessenen ländlichen Einrichtungen umzustoßen, den
gesammten Grundbesitz der freien Aegypter ihnen aus den Händen
zu winden und als königliches Eigenthum den bisherigen Besitzern
nur gegen eine bestimmte Pachtsumme zur Bebauung zu überlassen.
Die bis dahin freien Landsassen wurden somit in hörige Pächter der
königlichen Güter und der Tempelgüter verwandelt (1 Mos. 47).
Späte Documente (eines Herodot, Diodor, Strabo) geben
Zeugniß, daß diese von Joseph herbeigeführte tiefgreifende Um-
wandlung der inneren Verhältnisse Bestand gehabt und bis in die
späteren Jahrhunderte hinein sich erhalten hat. Also nicht bloß die
Weisheit der Aegypter hat Gott durch den Sendboten seines ge-
heiligten Samens zu Schanden gemacht, sondern auch die in stolzer
Selbstgenügsamkeit sich abschließenden Kasten durchbrochen, und das
Loos der freien Grundbesitzer, die mit solcher Verachtung auf die
freien Hirten der Wüste herabsahen, scheinbar erschwert, in der
That aber nur geregelt, indem er sie den willkürlichen Anforderun-
gen der Könige und der Priesterkaste entzog und ein geordnetes bil-
liges Pachtverhältniß mit verhältnißmäßig geringfügigem Zins herftellte.
Daß Aegypten oder Mizraim zu der großen Nachkommenschaft
des Ham gehörte, sagt uns 1 Mos. 10, 6. Mizraim war ein
Sohn des Ham und ein Bruder des Cusch (Mohrenland, Aethiopien)
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Xiii. §. 6. Veränderungen in Rom und Vertreibung der Könige (510). 177
§. 6. Veränderungen in Rom und Vertreibung der
Könige (510).
Schon Tarquinius hatte eine durchgreifende Aenderung in den
Hauptbestandtheilen des römischen Volks und somit der ganzen Staats-
verfassung vollziehen wollen, war aber auf den Einspruch der Auguren
nicht damit zu Stande gekommen. Er hatte zu den drei ursprüngli-
chen Tribus noch drei neue aus der großen Zahl der besiegten und
nach Rom übergesiedelten Stämme der Plebejer hinzufügen wollen.
Früher waren einzelne angesehene Geschlechter aus den eroberten Städten
in die patricischen Curien ausgenommen. Tarquinius mußte sich ent-
schließen, den gleichen Weg einzuschlagen. Er entnahm aus den Plebejern
eine große Anzahl hervorragender Männer und Familien und fügte sie in
die alten patricischen Tribus ein, doch so, daß sie eine Stufe niedri-
ger standen als jene. Sein Nachfolger Servius Tullius ging
weiter. Da er selbst aus keiner Adelsfamilie stammte und deshalb
bei den römischen Patriciern wenig Anklang fand, so mußte er sich
die Plebejer zu Freunden zu machen suchen. Das that er, indem er
ihrem gerechten Wunsche «nachgab und auch ihnen bestimmte bürger-
liche Gerechtsame zuwies. Er gab ihnen zunächst eine feste Gemeinde-
ordnung, indem er sie in dreißig Tribus theilte, innerhalb und
außerhalb der Ringmauern Rom's, deren jede ihre Gemeindeversamm-
lungen (comitia tributa) unter ihrem eignen Vorsteher halten durfte
mit besonderer religiöser Feierlichkeit und zur Verwaltung ihrer beson-
deren bäuerlichen Angelegenheiten. Denn nur Landbauer gehörten
in die Tribus, kein Handwerker. Die Mitglieder dieser plebejischen
Gemeinden wurden nun stimmt den Patriciern von Servius Tul-
lius in Classen getheilt, je nach dem Vermögen der einzelnen, und
darnach die Steuern vertheilt. Da wurden also die reichen Plebejer
in mancher Beziehung sogar noch erhoben über die armen Patricier;
und die Plebejer der ersten Vermögensclaffe gehörten mit den Patri-
ciern der gleichen Classe zum Ritterstand, mußten mit ihnen den Rei-
terdienst im Heere verrichten. Endlich aber gab der König der
plebejischen Gemeinde das Recht, in den öffentlichen Volksversamm-
lungen mitzustimmen, und übertrug die höchsten Entscheidungen in
den wichtigsten Staatsangelegenheiten, welche bis dahin nur die
patricischen Curien gehabt hatten, jetzt den gestimmten steuerpflich-
tigen Vermögensclassen (Centurien). So empfingen die Plebejer
das erste politische Recht, den ersten Antheil an der Staatsregie-
rung. Aber sie verlangten weit mehr; sie wollten auch in alle
Staatsämter eintreten; und wirklich haben sie es auch erlangt, aber
v. Rohden, Leitfaden. 12
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger]]
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184
Xiii. §. 9. Rom und die Gallier.
Erklimmung des Capitols durch den Pontius, die Rettung der
Burg durch den Manlius und der Sieg des Camillus über die
abziehenden Gallier. Aber durch dergleichen einzelne Großthaten
wurde der Schade nicht gebessert. In jämmerlicher Unordnung und
Uebereilung wurde Rom wieder aufgebaut, fast sämmtliche Nachbarn
benutzten die Noth, um die Römer mit Krieg zu überziehen; die
verwüsteten Aecker und Häuser, die harten Kriegsdienste und Steuern
brachten den ärmern Theil der Bevölkerung, also besonders die Ple-
bejer in die drückendste Noch. Zwar wurden an 2000 plebejische
Familien als Colonisten in die benachbarten Gebiete verpflanzt. Aber
auch damit war der Noth und der Mißstimmung des Volks nicht
abgeholfen, und da die Patricier seinen Liebling und Beschützer Man-
lius, den Retter des Capitols, als Hochverräther anklagten und vom
Felsen stürzen ließen, nahm die Erbitterung einen so drohenden Cha-
rakter an, daß die licinischen Forderungen endlich gewährt werden
mußten. Li ein ins forderte nämlich, daß den durch die öffentlichen
Unglücksfälle verschuldeten Plebejern ihre Schuld abgenommen und
Jeder durch gleichmäßigere Vcrtheilung der Staatsländereien in Stand
gesetzt werden sollte, von dem Ertrag seines Feldes durch seiner
Hände Arbeit sich selber sein Brod zu erwerben, endlich daß, um die
erlangte volle Rechtsgleichheit beider Stände jederzeit praktisch vor
Augen zu stellen, immer einer von den beiden Consuln ein Plebejer
sein sollte. Mit diesem Zugeftändniß war der Kampf zwischen Pa-
trieiern und Plebejern nach vierhundertjähriger Dauer im Wesentli-
chen schon entschieden. Von 'da an ward der Unterschied zwischen
beiden Ständen bedeutungslos und fiel allmälig völlig dahin. Der
Wohlstand und die weitere Entwicklung des gesummten Volks grün-
dete sich seit der Annahme der licinischen Gesetze ausschließlich auf
Grundbesitz und Ackerbau. Auf diese sicheren Grundlagen seines Be-
stehens gestützt und der aufreibenden Rechtsstreitigkeiten im Innern
entledigt, konnte der Römer von nun an wieder frischer nach außen
blicken, und den von Alters her behaupteten Beruf zur Weltherrschaft
auf's Neue in'ö Auge fassen, nachdem der Einbruch der Gallier ihm
als kräftiger und schmerzlicher Sporn zu dieser neuen Bewegung nach
außen hin hatte dienen müssen.
Die Gallier, Galater oder Kelten bildeten, wie schon in §. 3 dieses
Abschnitts erwähnt wurde, einen der drei großen Hauptäste, in welche
sich der nach Mitteleuropa hinüberneigende gewaltige Hauptstamm des
arischen oder indogermanischen Volkslebens verzweigte. Die beiden
anderen waren Germanen lind Slaven. Die Gallier oder Kelten hatten
sich, wie es scheint, am frühesten aus ihrer asiatischen Heimath losge-
TM Hauptwörter (50): [T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T23: [Rom Römer Krieg Italien Stadt Jahr Heer König Rmer Hannibal]]
TM Hauptwörter (100): [T63: [Jahr Senat Plebejer Gesetz Volk Recht Staat Bürger Gewalt Rom], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T92: [Mensch Leben Natur Arbeit Zeit Ding Geist Welt Art Seele], T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner], T55: [Rom Krieg Römer Jahr Heer Cäsar Hannibal Pompejus Marius Schlacht]]
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Xvii. §.3. Bedürfniß kriegerischen Vordringens bei den Germanen rc. 269
minder für die dritte Götterreihe, die V anen, die den Germanen be-
deutend ferner stehenden, von ihnen eher als Feinde und Versucher
betrachteten Gottheiten des Genusses, des Reichthums, des friedlichen
Gedeihens, wird ein Ende kommen, eine „Götterdämmerung". Dann
wird Loki's Geschlecht den Odin und sein Heer tobten und verschlin-
gen, dann wird die Sonne verlöschen und die Erde versinken; Flam-
men und Rauch werden zum Himmel aufschlagen. Darnach aber wird
eine neue Erde hervorgehen und die Welt wird sich wandeln. Geläu-
tert werden die Äsen und die ihnen ungehörigen Helden in der Men-
schenwelt aus dem Verderben wieder hervorgehen und die neue reine
Erde bewohnen, wo ewiger Friede und ewiger Sonnenglanz herrscht.
Dann wird der höchste Gott, der noch über dem Odin steht, selber
erscheinen und sein Reich regieren. Die Gottlosen aber werden mit
den Dürfen verstoßen sein in den Schlangenpfuhl und unablässig zer-
rissen werden von wildem Gethier, ohne doch sterben zu können.
8. 3. Bedürfniß kriegerischen Vordringens bei den Ger-
manen. Mischung mit den Römern an den Grenzen.
Ein so geartetes Heldenvolk konnte, das ist leicht einzusehen,
nicht leben ohne Kampf, Gefahr, Krieg und Abenteuer. Nur der
Waffenfähige hatte Stimme in der Volksversammlung und Antheil
am Gemeindeacker; nur kräftige Kinder wurden aufgezogen; dagegen
ließen Alte, Sieche, Schwache sich lieber von ihren Angehörigen töd-
ten, alö daß sie ein Leben ohne Waffenthaten ertragen hätten. Auf
dem Schlachtfelde zu fallen, galt als die höchste Ehre und führte zu
den Walhallafreuden des Wuotan. Selbst der Knecht, wenn es ihm
nicht glückte, im Kampf an der Seite seines Herrn zu fallen, ließ sich
gern über dessen Leiche tobten und mit ihr verbrennen, um nur nicht
in das öde Reich des finstern Hel (Hölle) verstoßen zu werden. Wie
hätten solche Männer in ruhigem Friedensgenusse ausdauern können?
Eine jede Gemeinde mit ihren freien Landsassen sammt ihren leibeig-
nen Sklaven und halbst eien Hörigen (aus Resten der unterworfenen
Stämme oder heruntergekommenen Freien bestehend), mit ihrem Vor-
steher (Fürst, Herzog) an der Spitze, war durch ihre inneren Ein-
richtungen gezwungen, bei größerer Vermehrung ihrer Zahl, bei stär-
kerm Anwuchs der nachkommenden Generation, für die Ueberzahl ein
neues Feld, neuen Ackerbesitz sich zu gewinnen, und wie sollte das
anders geschehen als durch Kampf? Eben so die alten adligen Ge-
schlechter, welche vermöge ihrer höhern Abkunft (von den Göttern)
eine bevorrechtete Stellung vor den freien Eigenthümern hatten,
konnten diese Stellung inmitten einer ruhigen friedlichen Zeit nicht
geltend machen, am wenigsten ihre jüngeren, nicht zur Erbschaft des
Landbesitzes berufenen Söhne. Was blieb ihnen anders übrig, als
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TM Hauptwörter (100): [T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T43: [Zeit Volk Jahrhundert Geschichte Reich Staat Leben Kultur Deutschland Mittelalter], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen], T98: [Volk Land König Krieg Zeit Feind Mann Macht Freiheit Kaiser], T22: [Gott Zeus Sohn Tempel Göttin König Held Mensch Opfer Erde]]
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